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    Die neuen Lehrpläne

    15. November 2019 |   Fachartikel

    Was beinhalten die gesetzlichen Bedingungen und Ordnungsprinzipien der Rahmenlehrpläne, die die Fachkommission Pflegeberufegesetz erarbeitet hat? Eine Einführung in die Ordnungsprinzipien und ein Aufruf an die Praxis und Pflegeschulen, sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen.

    Als Ausbildungsverantwortlicher von Pflege- und Gesundheitsschulen und als Mitglied der Fachkommission für das Pflegeberufegesetz m chte ich mutmachend dafür werben, dass Praxis und Pflegeschulen sich konstruktiv mit den Chancen der „neuen“ Pflegeberufe und ihrer Rahmenlehr- und Ausbildungspläne auseinandersetzen. Die Fülle der Neuerungen und auch die „Dicke“ der Rahmenpl ne (321 Seiten), das Tempo weiterer gesetzlicher Entwicklungen, wie Personaluntergrenzen und wieder steigender staatlicher Einfluss auf den Altenhilfe- und Krankenhaus-Markt, sowie die Diskussionen um fehlendes Pflegefachpersonal und Pflegep dagogen strapazieren zurzeit viele Praktiker in Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen. Dabei können die Chancen und Innovationen – gerade für die Pflege – übersehen werden! Das Pflegeberufegesetz (PflBG) tritt mit seinen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und mit den Rahmenplänen zum 1.1.2020 in Kraft und stellt für die Pflegeausbildung einen historischen Paradigmenwechsel dar, der ein neues Berufs-, Bildungs- und Pflegeverst ndnis hervorbringen wird: Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten betreuen und pflegen (§ 5 PflBG).

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    Text von Uwe Machleit

     

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